Innerorts: 50
Landstraße: 100
Schnellstraße: 100 oder bei baulich getrennten Fahrbahnen oder bei mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung kein generelles Tempolimit, sondern Richtgschwindigkeit 130.
Autobahn PKW: kein Tempolimit, Richtgeschwindigkeit 130
Innerorts: 50
Landstraße: 80
Schnellstraße: 80 (mit TÜV-Genehmigung 100 km/h)
Autobahn: 80 (mit TÜV-Genehmigung 100 km/h)
In Deutschland gilt für Gespanne eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Bestimmte Pkw mit Anhänger, bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und 100-km/h-zugelassene Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger dürfen abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. StVo bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren.
Welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind, lesen Sie in den Prospekten von TÜV-Süd und AL-KO:
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Stand der Information Juli 2017
Wagner ANHÄNGER
Breiter Weg 7
73479 Ellwangen-Pfahlheim
Telefon
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